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Speedpro Katalog 2017
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Unsere Auspuffanlagen werden nach Kundenwünschen und Kundenspezifikationen hergestellt. Sie sind keine Lagerware, sondern werden individuell nach Kundenwünschen innerhalb der Fertigungsmöglichkeiten hergestellt.
Hierzu gilt im Widerrufsrecht:
Nach § 312d Abs. 1 Nr. 1 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Lesen Sie hierzu auch weitere Angaben zum Widerrufsrecht und zur AGB. Da Auspuffanlagen aber handgefertigt werden, kann es bei bestimmten Anlagen zu Lieferverzögerungen kommen. Schalldämpfer, Krümmer und Auspuffanlagen sind jedoch keine Massenproduktionsware, sondern werden in liebevoller Handarbeit von Fachleuten nach Ihren Wünschen und Spezifikationen geschweißt, poliert, hergestellt und veredelt. Wir sind bemüht die Lieferzeit so kurz wie möglich zu halten.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Widerrufsrecht Gültigkeitsbereich: siehe Widerrufsrecht des jeweilige Online shops und/oder siehe unsere AGB.
Fotos/Abbildungen
Sämtliche Fotos und Abbildungen sind Symbolabbildungen und entsprechen nicht unbedingt der tatsächlichen Ware.
Speed Pro MOTO GP und GP Anlagen
Speed Pro MOTO GP und GP Anlagen und alle Anlagen ohne ABE Hinweis und/oder mit dem Hinweis Race oder RCO*sind Racinganlagen (Rennsport ohne ABE) und können per Einzelabnahme eingetragen werden. Siehe in den Anmerkungen Hinweis *e1 und weitere. Siehe Anmerkungen.
CH: Auspuffanlagen Schweiz: (*CH)
-
für die Schweiz liefern wir das ASA Datenblatt mit , welches ABE Anlagen in der Schweiz homologieren kann.
Die Anlage muss nicht geprüft werden oder vorgeführt werden.*
Das ASA Datenblatt wird mit dem Fahrzeugschein mitgeführt.
Dafür benötigen wir nachdem Kauf eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Das ASA Datenblatt erfüllt folgende Kriterien:
Als "für den Fahrzeugtyp genehmigt" und damit als nicht melde- und
prüfpflichtig gelten:
Ersatzauspuffanlagen, für die eine Genehmigung für den entsprechenden
Fahrzeugtyp gemäß der Richtlinie Nr. 97/24/EWG Kapitel 9 vorliegt.
Aus der Bestätigung des Lieferanten muss klar hervorgehen, für welchen
Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist:
- Marke und Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe
der schweizerischen Typengenehmigungsnummer;
- Motorkennzeichen;
- Nennleistung mit Drehzahl;
- Fabrik- oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;
- Handelsbezeichnung (Kennzeichnung) des Ersatzschalldämpfers bzw.
-katalysators;
- Vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer des
Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;
http://www.speedpro.de/service-datenblatt.htm
Die Anlage muss nicht geprüft werden oder vorgeführt werden, noch gilt Sie als Unterlage für eine etwaige Eintragung bei irgendeiner Schweizer Behörde. Für etwaige Eintragungen in die Fahrzeugpapiere und Vorführungen bei Schweizer Prüfbehörden und Abnahmen durch diese, übernehmen wir keinerlei Garantie oder Kosten. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Artikel, die ausserhalb der EU geliefert werden. Ebenso anerkennt die Speed Products Gmbh keinerlei Beanstandungen von gelieferten Produkten von Behörden ausserhalb der EU (wie zb. die Schweizer MEK). Wir anerkennen keinerlei Geräusch -und/oder Emmisionsmessungen von Behörden oder Sachverständigen/Gutachter, die ausserhalb der EU tätig sind und nicht vom Tüv zertifiziert sind. Wir sind nicht verpflichtet irgendwelche andere Homologations und/oder Zertifizierungen zur Verfügung zu stellen. Homologationspapiere sind nicht öffentlich zugänglich und werden von uns auch nicht zugänglich gemacht. ;tig sind und nicht vom Tüv zertifiziert sind.*weitere Informationen, siehe Anmerkungen.